
Barrierefrei und komfortabel wohnen – das ist nicht nur im Alter wichtig, sondern in jeder Lebensphase. Mit dem KfW-Zuschussprogramm 455‑B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ gibt es jetzt wieder finanzielle Unterstützung für genau diese Umbauten. Gute Nachricht: Anträge sind seit April 2026 erneut möglich.
Mit dem Programm 455‑B unterstützt die KfW alle, die Barrieren in ihrer Wohnung oder ihrem Haus reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen möchten. Gefördert werden zum Beispiel:
Wichtig: Der Zuschuss ist „geschenktes Geld“ – es handelt sich nicht um einen Kredit, sondern um einen Investitionszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Die KfW fördert mit festen Prozentsätzen der förderfähigen Kosten.
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei:
So kann schon ein einziger Badumbau oder der barrierefreie Umbau einer Etage spürbar vom Zuschuss profitieren.
Das Programm richtet sich ausdrücklich an Privatpersonen.
Antragsberechtigt sind unter anderem:
Das Alter spielt keine Rolle: Auch jüngere Eigentümer können den Zuschuss nutzen, wenn sie frühzeitig barrierearm umbauen und damit für die Zukunft vorsorgen.
Da die Fördermittel begrenzt sind (es stehen nur rund 50 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung), empfehlen Fachleute eine möglichst schnelle Antragstellung.
Barrierefreiheit wird in den nächsten Jahren noch wichtiger – durch den demografischen Wandel, aber auch durch den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Mit dem Zuschuss 455‑B profitieren Sie gleich doppelt:
Wer ohnehin eine Badmodernisierung oder einen Umbau plant, sollte prüfen, ob die Maßnahmen so ausgeführt werden können, dass sie die KfW-Kriterien für barrierereduziertes oder altersgerechtes Bauen erfüllen. Oft sind dafür nur wenige zusätzliche Planungsschritte nötig – der Zuschuss macht dann den entscheidenden Unterschied im Budget.
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