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Barrierefrei umbauen mit Zuschuss statt Kredit

Barrierefrei umbauen mit Zuschuss statt Kredit

09. April 2026

Barrierefrei und komfortabel wohnen – das ist nicht nur im Alter wichtig, sondern in jeder Lebensphase. Mit dem KfW-Zuschussprogramm 455‑B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ gibt es jetzt wieder finanzielle Unterstützung für genau diese Umbauten. Gute Nachricht: Anträge sind seit April 2026 erneut möglich.

Was wird mit KfW 455‑B gefördert?

Mit dem Programm 455‑B unterstützt die KfW alle, die Barrieren in ihrer Wohnung oder ihrem Haus reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen möchten. Gefördert werden zum Beispiel:

  • Umbau des Badezimmers, z. B. bodengleiche Dusche statt hoher Duschwanne.
  • Verbreiterung von Türen und das Entfernen von Schwellen.
  • Einbau von Rampen, Aufzügen oder Treppenliften.
  • Weitere Maßnahmen, die den Zugang und die Nutzung der Wohnung erleichtern.

Wichtig: Der Zuschuss ist „geschenktes Geld“ – es handelt sich nicht um einen Kredit, sondern um einen Investitionszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die KfW fördert mit festen Prozentsätzen der förderfähigen Kosten.

  • Für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen (z. B. barrierefreies Bad, Türverbreiterung) gibt es 10% Zuschuss, maximal 2.500 € pro Wohneinheit.
  • Wer sein Haus oder seine Wohnung auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ bringt, erhält 12,5% Zuschuss, maximal 6.250 € pro Wohneinheit.

Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei:

  • 25.000 € pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen.
  • 50.000 € pro Wohneinheit beim Standard „Altersgerechtes Haus“.

So kann schon ein einziger Badumbau oder der barrierefreie Umbau einer Etage spürbar vom Zuschuss profitieren.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Das Programm richtet sich ausdrücklich an Privatpersonen.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.
  • Vermieterinnen und Vermieter.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
  • Mieterinnen und Mieter, wenn sie eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter haben.

Das Alter spielt keine Rolle: Auch jüngere Eigentümer können den Zuschuss nutzen, wenn sie frühzeitig barrierearm umbauen und damit für die Zukunft vorsorgen.

Da die Fördermittel begrenzt sind (es stehen nur rund 50 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung), empfehlen Fachleute eine möglichst schnelle Antragstellung.

Warum sich barrierefreier Umbau jetzt besonders lohnt

Barrierefreiheit wird in den nächsten Jahren noch wichtiger – durch den demografischen Wandel, aber auch durch den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Mit dem Zuschuss 455‑B profitieren Sie gleich doppelt:

  • Mehr Sicherheit und Komfort im Alltag – zum Beispiel durch eine rutschhemmende, ebenerdige Dusche statt hoher Stufe.
  • Spürbare Entlastung bei den Umbaukosten durch den nicht rückzahlbaren Zuschuss der KfW.

Wer ohnehin eine Badmodernisierung oder einen Umbau plant, sollte prüfen, ob die Maßnahmen so ausgeführt werden können, dass sie die KfW-Kriterien für barrierereduziertes oder altersgerechtes Bauen erfüllen. Oft sind dafür nur wenige zusätzliche Planungsschritte nötig – der Zuschuss macht dann den entscheidenden Unterschied im Budget.

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