Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung nach §61a
Im § 61a des Landeswassergesetzes in NRW ist festgelegt, dass die Grundstückseigentümer bestehende Entwässerungsleitungen auf ihren Grundstücken bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit prüfen lassen müssen.Jede Komune darf diese Frist bis Ende 2024 verlängern! Diese Verpflichtung gilt auch für Eigentümer von Grundstücken im Außenbereich ohne Kanalanschluss. Hier sind die Leitungen vom Haus bis zur Kleinkläranlage bzw. geschlossenen Grube zu prüfen.
Die Prüfung der Dichtheit und eine ggf. erforderliche Sanierung liegen im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.
Für die Städte und Kommunen besteht aus § 61a LWG eine gesetzliche Informations- und Beratungspflicht mit folgendem Umfang:
1. welche Leistungen sind zu prüfen?
2. welche Fristen bestehen?
3. welche Prüfmethoden müssen angewandt werden?
4. welche Sachkundigen sind für die Prüfung zugelassen?
5. in welchen Fällen können Bußgelder verhängt werden?
1. Welche Leitungen sind zu prüfen?
Es müssen alle im Erdreich liegenden Abwasserleitungen und -bauwerke auf privaten Grundstücken überprüft werden, durch die Schmutz- oder Mischwasser (mit Regenwasser vermischtes Schmutzwasser) fließen. Hierzu gehören auch die Revisionsschächte. Nicht geprüft werden müssen Regenwasserleitungen. Ob diese geprüft werden müssen, wenn sie an eine Mischwasserleitung angeschlossen sind und theoretisch ein Rückstau in die Regewasserleitung möglich wäre, sollte vorher mit der zuständigen Stadt oder Kommune abgeklärt werden.
2. Fristen
Grundsätzlich müssen die Grundstückseigentümer die Dichtheitsprüfung spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt haben. Hiervon muss bzw. kann die Stadt oder Kommune Ausnahmen per Satzung zulassen. Neu gebaute Kanäle müssen sofort geprüft werden. Wiederholungsprüfungen sind alle 20 Jahre durchzuführen.
In Wasserschutzgebieten sind kürzere Fristen für die Erst- und Wiederholungsprüfung vorgeschrieben.
Grundsätzlich können die zuständigen Behörden in ihren Satzungen abweichende Fristen festlegen.
3. Prüfmethoden
1. Kamerauntersuchung nach DIN 1986 Teil 30 (nicht bei Neubauten oder sanierten Leitungen)
2. Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck bei bestehenden Abwasserleitungen und Schächten nach ATV-M 143 Teil 6
3. Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck bei neuen bzw. sanierten Abwasserleitungen und Schächten nach DIN EN 1610 bzw. Arbeitsblatt DWA-A 139
4. Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck bei Abwasserleitungen und Schächten in Wasserschutzgebieten nach ATV-DVWK-A 142
Die Mehrzahl der zuständigen Städte und Kommunen sieht eine TV-Inspektion für die Beurteilung der Dichtheit eines Kanals als ausreichend an. Falls keine Möglichkeit besteht eine Kanalkamera in den zu prüfenden Kanalabschnitt einzusetzen, muss eine Revisionsöffnung oder ein Schacht hergestellt werden.
Falls bei der TV-Inspektion keine eindeutige Aussage über die Dichtheit der Abwasserrohre gemacht werden kann oder eine Untersuchung aus technischen Gründen nicht möglich ist, sollte eine Druckprüfung erfolgen.
4. Zugelassene Sachkundige
Dichtheitsprüfungen dürfen nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Eine landesweite Liste kann im Internet abgerufen werden über den Link
5. Bußgeldtatbestand
Wenn ein Grundstückseigentümer seine Abwasserleitungen nicht fristgerecht auf Dichtheit prüfen lässt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
Wir bieten den kompletten Service aus einer Hand:
o Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden zur Klärung der Satzungsvorgabe
o Bestandsaufnahme der Leitungen als Lageplan mit allen relevanten Bauteilen
o TV-Untersuchung zur Schadensanalyse mit Videofilmen auf DVD, schriftlichen Untersuchungsberichten und Dichtheitsprotokoll in dem von der Behörde vorgegeben Format
Im Bedarfsfall:
o Druckprüfung der Leitung nach der vorgeschriebenen Norm
o Erstellung eines detaillierten Sanierungskonzeptes
o Grabenlose Sanierung von undichten Leitungen im Inliner-Verfahren
o Neuverlegung von unterirdischen Rohrleitungen oder Abhängen der Leitungen unter der Decke im Kellerbereich
o Neubau von Schächten oder Revisionsöffnungen
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:
http://www.buergerinfo-abwasser.de/Dichtheitspruefung.2828.0.html
